1. Gerätanstrich. An Stelle des bisherigen Gerätanstrichs, dunkelgrau-
dunkelbraun, der für Kriegsdauer in einfarbig dunkelgrau abgeändert worden ist,
sowie an Stelle des Gerätanstrichs braun-grau für die Truppen in Afrika und auf
Kreta, tritt für Großgerät mit sofortiger Wirkung der Anstrich
dunkelgelb nach Muster.
Nummer der RAL-Farbtonkarte für dieses dunkelgelb wird später festgesetzt.
Muster sind beim Heereswaffenamt Wa J Rü (W u G 1/V), Berlin W 15,
Sächsischestr. 8, aufzufordern.
Für Kleingerät, das in Fahrzeugen mitgeführt wird (z. B. Nachrichtengerät,
Vorratkasten, Werkzeugkasten, Kasten und Koffer des Veterinärgeräts,
Aktenkasten) ist der bisherige Anstrich bis auf weiteres beizubehalten.
Für den Anstrich ist zu verwenden:
P-Farbe nach TL 6321 für Panzerkampfwagen,
W-Farbe nach TL 6320 für Funk- und Nachrichtengerät,
Deckfarbe nach TL 6337 für Gerät aus Magnesiumlegierungen (z. B. Elektronräder
an Geschützen),
im Übrigen Kunstharzfarbe nach TL 6317 B.
Entgegenstehende Bestimmungen treten außer Kraft.
2. Tarnanstrich. Die Tarnung des Geräts durch Auftragen entsprechender Farben
nach den jeweiligen Feldverhältnissen ist Sache der Truppen. Hierzu sind von
den Truppen Tarnpasten (3) mitzuführen in folgenden Farben:
olivgrün nach Farbtonkarte des R. L. M. für Tarnfarben (Gebäude- und
Bodentarnung),
rotbraun, RAL 8017,
dunkelgelb nach Muster wie in Ziffer 1.
3. Die Tarnpasten nach Ziffer 2 werden an die Truppen im Nachschubwege
abgegeben. Zur Berechnung der Gesamtmenge für jede Einheit gelten folgende
Pauschalsätze:
(...)
4. In welchen Formen die Tarnpasten aufzutragen sind, wird dem Ermessen der
Truppen überlassen. Es wird meistens darauf ankommen, die Fläche eines Geräts
(Fahrzeugs) durch verschiedene Farben für die Sicht zu zerteilen.
Im allgemeinen hat sich das Auftragen in größeren Farbflecken unter Vermeidung
jeder Regelmäßigkeit (»wolkenartig«) bewährt.
Die Tarnpasten sind im Anlieferungszustand oder nach Zugabe von Wasser oder
Treibstoff zu verwenden. Sie können außer mit Pinsel auch mit Behelfsmitteln
(Bürsten, Lappen) aufgetragen werden und sind nach kurzer Zeit trocken. Sie
eignen sich auch zum Tarnen von Wagenplanen.
Soweit eine Beseitigung aufgetragener Tarnpasten notwendig ist, kann sie mit
Treibstoff vorgenommen werden.
O. K. H. (Ch H Rüst u. BdE), 18.2.43
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